Evaluierung psychischer Belastungen am Arbeitsplatz

Mit 1.1.2013 ist die Novelle zum ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) in Kraft getreten. Die ASchG – Novelle stellt klar, dass unter Gefahren neben physischen auch psychische Belastungen zu verstehen sind. Diese Klarstellung dient der stärkeren Betonung arbeitsbedingter psychischer Belastungen, die zu Fehlbeanspruchungen führen. Ziel ist es den notwendigen Bewusstseinsbildungsprozess bei den Verantwortlichen in den Betrieben zu unterstützen und die Auseinandersetzung mit diesem Thema in den Betrieben zu intensivieren.

Die Arbeitsplatzevaluierung psychischer Belastungen ist Verpflichtung des Arbeitgebers und hat unabhängig von konkreten Problemen jedenfalls durchgeführt zu werden. 

Als zertifizierter Arbeitspsychologe begleite ich gerne Ihr Unternehmen professionell und diskret bei der Evaluierung psychischer Belastungen.

 

Prozessablauf der Arbeitsplatzevaluierung psychischer Belastungen
(gemäß §§ 4, 5, 7 ASchG und Einhaltung der ÖNORM EN ISO 10075)

 

1. Planung und Konzepterstellung
    Informationen sammeln und eine interne Steuergruppe einrichten. Entwicklung und
    Erstellung eines Evaluierungsplans (Steuergruppe).

2. Gefährdungsermittlung und Beurteilung
    Erhebung von Arbeits- und Organisationsbedingungen mit standardisierten, geprüften
    arbeitspsychologischen Methoden / Diagnoseverfahren (nach ÖNORM EN ISO
    10075-3) 
und Bewertung der Evaluierungsergebnisse.

3. Ableitung von Maßnahmen
    Analyse der Evaluierungsergebnisse, um ursachenbezogene und kollektiv wirksame
    Maßnahmen ableiten zu können. – Erstellung eines Maßnahmenkatalogs unter
    Einbezug 
der MitarbeiterInnen.

4. Dokumentation
    Alle festgestellten psychischen Gefährdungen und die Maßnahmen sind im
    Sicherheits-
 und Gesundheitsschutz-Dokument festzuhalten.

5. Umsetzung und Prüfung der Maßnahmen
    Die abgeleiteten Maßnahmen werden umgesetzt und die Wirksamkeit der Maßnahmen
    ist zu prüfen.
    Die Arbeitsplatzevaluierung muss regelmäßig wiederholt werden (beispielsweise auch
    nach Zwischenfällen mit erhöhter psychischer Fehlbeanspruchung). 

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