Evaluierung psychischer Belastungen am Arbeitsplatz Mit 1.1.2013 ist die Novelle zum ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) in Kraft getreten. Die ASchG – Novelle stellt klar, dass unter Gefahren neben physischen auch psychische Belastungen zu verstehen sind. Diese Klarstellung dient der stärkeren Betonung arbeitsbedingter psychischer Belastungen, die zu Fehlbeanspruchungen führen. Ziel ist es den notwendigen Bewusstseinsbildungsprozess bei den Verantwortlichen in den Betrieben zu unterstützen und die Auseinandersetzung mit diesem Thema in den Betrieben zu intensivieren. Die Arbeitsplatzevaluierung psychischer Belastungen ist Verpflichtung des Arbeitgebers und hat unabhängig von konkreten Problemen jedenfalls durchgeführt zu werden. Als zertifizierter Arbeitspsychologe begleite ich gerne Ihr Unternehmen professionell und diskret bei der Evaluierung psychischer Belastungen.
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Prozessablauf der Arbeitsplatzevaluierung psychischer Belastungen |
1. Planung und Konzepterstellung
Informationen sammeln und eine interne Steuergruppe einrichten. Entwicklung und
Erstellung eines Evaluierungsplans (Steuergruppe).
2. Gefährdungsermittlung und Beurteilung
Erhebung von Arbeits- und Organisationsbedingungen mit standardisierten, geprüften
arbeitspsychologischen Methoden / Diagnoseverfahren (nach ÖNORM EN ISO
10075-3) und Bewertung der Evaluierungsergebnisse.
3. Ableitung von Maßnahmen
Analyse der Evaluierungsergebnisse, um ursachenbezogene und kollektiv wirksame
Maßnahmen ableiten zu können. – Erstellung eines Maßnahmenkatalogs unter
Einbezug der MitarbeiterInnen.
4. Dokumentation
Alle festgestellten psychischen Gefährdungen und die Maßnahmen sind im
Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Dokument festzuhalten.
5. Umsetzung und Prüfung der Maßnahmen
Die abgeleiteten Maßnahmen werden umgesetzt und die Wirksamkeit der Maßnahmen
ist zu prüfen.
Die Arbeitsplatzevaluierung muss regelmäßig wiederholt werden (beispielsweise auch
nach Zwischenfällen mit erhöhter psychischer Fehlbeanspruchung).